NZ Burg Hohenegg Grünenbach e.V.

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    • 🐲Die drei Schwestern und der Drache auf Schloss Hohenegg.
    • 🐲Der Drachen von Schloss Hohenegg
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Das Häs der 3 Schwestern:
  1. einem schwarzen Umhang aus Strickloden. Das Wappen der Zunft wird in der Höhe des linken Oberarmes und die Mitgliedsnummer auf der rechten Seite in der Höhe des Oberarmes aufgenäht
  2. weiße Handschuhe sowie feste schwarze Schuhe.
  3. einem geflochtenen Korb an dem eine Spindel mit goldenem Faden befestigt ist.
    • Das Häs der „freundlichen“ Schwester
      Eine Holzmaske mit freundlichem Gesichtsausdruck und alt weißem Kopftuch.
      Auf der rechten Seite des Kopftuches wird die Nummer und darunter der aktuelle Laufbändel aufgenäht.
      Ein Kleid aus Leinenstoff in den Farben bordeaux (Unterkleid) und schwarz (Überkleid).
      Das Wappen der Narrenzunft wird auf dem linkem Oberarm und die Mitgliedsnummer wird auf dem rechten Oberarm aufgenäht.
    • Boreaux ist etwa diese Farbe
    • Das Häs der „traurigen“ Schwester
      Eine Holzmaske mit traurigem Gesichtsausdruck und alt weißem Kopftuch.
      Auf der rechten Seite des Kopftuches wird die Nummer und darunter der aktuelle Laufbändel aufgenäht.
      Ein Kleid aus Leinenstoff in den Farben terracotta (Unterkleid) und schwarz (Überkleid). Das Wappen der Narrenzunft wird auf dem linkem Oberarm und die Mitgliedsnummer wird auf dem rechten Oberarm aufgenäht.
    • Terracotta ist etwa diese Farbe
    • Das Häs der „kräftigen“ Schwester
      Eine Holzmaske mit kräftigem Gesichtsausdruck und alt weißem Kopftuch. Auf der rechten Seite des Kopftuches wird die Nummer und darunter der aktuelle Laufbändel aufgenäht. Ein Kleid aus Leinenstoff in den Farben hellblau (Unterkleid) und schwarz (Überkleid).
      Das Wappen der Narrenzunft wird auf dem linkem Oberarm und die Mitgliedsnummer wind auf dem rechten Oberarm aufgenäht
    • hellblau ist etwa diese Farbe
  4. Pflegehinweis zum Umhang der Schwestern: Nur mit feuchtem Tuch reinigen! NICHT WASCHEN!
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Das Häs des Burschen:
  1. einer Holzmaske mit schwarzem Goller. Die maximale Länge der Haare an der Maske ist kinnlang.
  2. einem Goller aus schwarzem Lodenstoff. An diesem wird auf der oberen rechten Seite die Nummer und darunter der aktuelle Laufbündel aufgenäht.
    dem das Wappen der Zunft hinten in der Mitte sowie den aktuellen Laufbändel gut sichtbar an der rechten oberen Seite aufgenäht werden.
  3. einer Jacke bestehend aus braunem Lodenstoff an der am linken Oberarm das Wappen der Zunft und auf dem rechten Oberarm die Mitgliedsnummer aufgenäht wird. Die Knöpfe werden aus Haselnussstöckchen gefertigt.
  4. einer schwarzen Hose aus Leinenstoff der am Fußende lodernde Flammen aufgemalt sind.
  5. einem Haselnussstock der mindestens Schulterhoch und maximal kopfhoch sein soll. An diesem Stock können Utensilien aus dem Wald befestigt werden.
  6. einem Strick aus naturbelassenem Hanfmaterial.
  7. einem Stoffbeutel für Wurfmaterial (Buchecker, Laub, Bonbons, usw.) der am Strick befestigt wird.
    Keine Konfetti
  8. schwarze Handschuhe und schwarze feste Schuhe.
  9. Pflegehinweis der Burschenjacke: Nur mit feuchtem Tuch reinigen! NICHT WASCHEN!
Drachen- und Jockelhäs:
  1. Das Drachen- und Jockelhäs sind personen- nicht postenbezogene Einzelhäser.
    Das Drachenhäs besteht aus:
  2. einer Holzmaske die mit echten Zähnen versehen ist, an der eine Kopfbedeckung mit Schuppen aus Filz befestigt ist.
  3. einer Hose auf die Schuppen aus Filz aufgenäht sind.
  4. einer Jacke auf der Schuppen aus Filz aufgenäht sind.
  5. einer Karbatsche (Peitsche)
  6. dem Häs bezogene feste Schuhe sowie schwarze Handschuhe.
  7. Die Einzelmaske ist im Besitz der Narrenzunft Burg Hohenegg Grünenbach e. V. und wird dem Träger laut §598f BGB zur Leihe überlassen. Er hat das Häs nach jeder Saison komplett an Zunft zurückzugeben. Der Träger haftet für den Zustand.
  8. Handschuhe und Schuhe werden von jedem Mitglied selbst gekauft und von der Vorstandschaft abgenommen.
  9. Nachahmungen von Maske und Häs sind nicht gestattet und werden nicht anerkannt. Maskenschnitzer und Schneider werden nur von der Vorstandschaft bestellt.
  10. Kinder unter 14 Jahren gelten als Narrensamen und bekommen Häser gegen eine Kaution von der Narrenzunft geliehen. Kindermasken müssen nach Absprache mit der Vorstandschaft selbst beim festgelegten Maskenschnitzer erworben werden.
  11. Der Narrensamen springt immer vor den Originalmasken (Gruppe). Damit soll er zum einem die Möglichkeit haben, sich bei den Zuschauern besser in Szene zu setzen, zum anderen ist er vor Unfallgefahren besser geschützt. Dies gilt auch für Kinderwägen. Ein Elternteil kann mit ihren Kindern zusammen beim Narrensamen mitlaufen.
  12. Der Laufbändel gilt nur für eine Saison (Jahreszahl ist auf dem Bändel aufgedruckt) und ist sichtbar gemäß Punkt 6-8 (Je nach Häß) an der Kopfbedeckung zu befestigen. Für die aktiven Mitglieder ist ein Erwerb des Laufbändels Pflicht. Eine Befreiung ist der Vorstandschaft in schriftlicher Form mit Begründung mitzuteilen. Diese entscheidet dann darüber.
  13. Besuche der Zunftmeisterempfänge obliegen ausschließlich der Vorstandschaft.
  14. Maske und Häs darf nur bei Veranstaltungen der Zunft und bei den von der Zunft offiziell besuchten Veranstaltungen (siehe Narrenfahrplan) getragen werden. Vor Besuch einer anderen Veranstaltung haben sich die Hästräger bei der Vorstandschaft abzumelden.
Masken- und Häsordnung der Narrenzunft Burg Hohenegg Grünenbach e. V.
  1. Der Neuerwerb von Maske und Häs ist nur über die NZ. Burg Hohenegg Grünenbach e. V. möglich. Eine Neuanfertigung bzw. eine Herausgabe eines gebrauchten Häses ist nur nach bestätigtem Zahlungseingang auf dem Narrenzunftkonto möglich.
  2. Das Häs darf nur von der Zunft festgelegten Schneiderin gefertigt werden. Die dadurch
    entstehenden Kosten sind im Preis mit inbegriffen.
  3. Das Häs, egal ob Bursche oder Schwester, kostet komplett inklusive Jacke und T-Shirt 850. € (Stand 01.01.2022).
  4. Die Narrenzunft Burg Hohenegg Grünenbach e. V. hat im Falle eines Weiterverkaufes von Häs und Maske ein Vorkaufsrecht.
    Der beabsichtigte Verkauf muss daher dem Burgvogt (Häswart) rechtzeitig gemeldet werden.
    Stimmt die Zunft einem Verkauf zu (Vorverkaufsrecht wird nicht ausgeübt), muss der Käufer gleichzeitig aktives Mitglied der Narrenzunft Burg Hohenegg Grünenbach e. V. werden.
  5. Nach Austritt aus der Narrenzunft Burg Hohenegg Grünenbach e. V. kann das komplette Häs mit Maske, sofern die Mittel der Narrenzunft vorhanden sind, an die Narrenzunft verkauft werden. Wert und Zustand werden durch die Vorstandschaft anhand der Abschreibungs-tabelle ermittelt.
  6. Die Maske ist nach Abschluss der Saison von jedem selbst auf Verunreinigungen oder Schaden zu überprüfen. Um die Originalität zu erhalten, sollte keiner selber Reparaturen oder Bemalungen an der Maske durchführen. Es sollte auf jeden Fall der Burgvogt (Häswart) unterrichtet werden, der dann die Masken gesammelt zu dem Maskenschnitzer zur Reparatur bringt. Für die Kosten ist das Mitglied selbst verantwortlich.
  7. Handschuhe und Schuhe werden von jedem Mitglied selbst gekauft und von der Vorstandschaft abgenommen.
  8. Nachahmungen von Maske und Häs sind nicht gestattet und werden nicht anerkannt. Maskenschnitzer und Schneider werden nur von der Vorstandschaft bestellt.
  9. Kinder unter 14 Jahren gelten als Narrensamen und bekommen Häser gegen eine Kaution von der Narrenzunft geliehen. Kindermasken müssen nach Absprache mit der Vorstandschaft selbst beim festgelegten Maskenschnitzer erworben werden.
  10. Der Narrensamen springt immer vor den Originalmasken (Gruppe). Damit soll er zum einem die Möglichkeit haben, sich bei den Zuschauern besser in Szene zu setzen, zum anderen ist er vor Unfallgefahren besser geschützt. Dies gilt auch für Kinderwägen. Ein Elternteil kann mit ihren Kindern zusammen beim Narrensamen mitlaufen.
  11. Der Laufbändel gilt nur für eine Saison (Jahreszahl ist auf dem Bändel aufgedruckt) und ist sichtbar gemäß Punkt 6-(Je nach Häß) an der Kopfbedeckung zu befestigen. Für die aktiven Mitglieder ist ein Erwerb des Laufbändels Pflicht. Eine Befreiung ist der Vorstandschaft in schriftlicher Form mit Begründung mitzuteilen. Diese entscheidet dann darüber.
  12. Besuche der Zunftmeisterempfänge obliegen ausschließlich der Vorstandschaft.
  13. Maske und Häs darf nur bei Veranstaltungen der Zunft und bei den von der Zunft offiziell besuchten Veranstaltungen (siehe Narrenfahrplan) getragen werden. Vor Besuch einer anderen Veranstaltung haben sich die Hästräger bei der Vorstandschaft abzumelden.
  14. Während den Umzügen und Abendveranstaltungen (Einmarsch/Ausmarsch) darf die Maske nicht abgenommen werden. Sollte es infolge von Atemnot oder ähnlichem trotzdem einmal notwendig sein, sollte die Maske nur soweit gehoben werden, dass der Maskenträger
    unerkannt bleibt. Nach Möglichkeit hat dies hinter den Zuschauern zu geschehen
  15. Maske und Häs müssen bei Veranstaltungen in ordentlichem Zustand und komplett getragen werden.
  16. Während einer Veranstaltung hat der Hästräger ein ordentliches Erscheinungsbild zu wahren. Wenn der Kittel abgelegt wird, muss ein Narrenzunft oder ein vergleichbares dunkles Oberteil getragen werden.
  17. Bei nicht angeordneten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz der Narrenzunft. Auch besteht er nicht, wenn nicht der direkte Weg zum Zielort und nach Grünenbach gewählt wind
    Das gleiche gilt bei Alkoholgenuss.
  18. Maske und Häs dürfen in ihrem Charakter nicht geändert werden, d.h. Schnuller, Schoppenflaschen, Teddybären, Aufkleber und ähnliche Ausschmückungen haben weder an der Maske noch Häs etwas verloren. Becher, Tücher, Bänder, Schleier und Hüte jeglicher Form gehören nicht zum Häs und dürfen in offiziellem Rahmen nicht sichtbar getragen werden.
  19. Die Hästräger haben sich rechtzeitig zum Sprungbeginn am Aufstellungsplatz einzufinden. Sollte sich dies durch unvorhersehbare Umstände eine Verspätung ergeben, hat sich der Hästräger hinter den Zuschauern zum Aufstellungsplatz zu begeben. Keinesfalls gegen den Umzug laufen. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, einen Umzug anzuschauen, bis man selbst aktiv am Umzug teilnimmt, jedoch soll dies am Beginn des Umzuges, unmittelbar beim Aufstellungsplatz geschehen.
  20. Die Kommunikation mit dem Zuschauer ist gewünscht. Sie kann sich in die Bereiche „Frisurverschönerung“, „Hutabnahme“, „Einstreuen mit Wurfmaterial“ oder ähnlichem erstrecken. Es ist bei allen Aktivitäten jedoch darauf zu achten, dass sich keine Verletzungen ergeben können. Dies gilt sowohl beim Zugehen auf die Zuschauer (Kinderwagen steht davor) als auch bei Eingliedern in die Gruppe (Anrempeln eines Hästrägers). Es ist erlaubt, Zuschauer für kurze Zeit in den Umzug mitzunehmen. Beim Drachenkarbatschen haben die Burschen um den Drachen die Aufgabe die Gefahrenzone frei zu halten. Die anderen Burschen gehen in Hocke und warten auf den Burschensprung. Der Narrensamen und die Schwestern gehen beim Drachenkarbatschen weiter. Auf Zeichen des Drachens wird dann ein Burschensprung vollzogen. Dem letzten Mann (Vorstand) der Gruppe ist beim Umzug Folge zu leisten.
  21. Im Bus sind die Regeln des jeweiligen Busunternehmens und der Vorstandschaft Folge zu leisten.
  22. Bei Zuwiderhandlung gegen Masken- und Häsordnung tritt § 5 der Satzung in Kraft.
  23. Diese Masken- und Häsordnung beschloss die Vorstandschaft in einer Sitzung am 09.03.2024 zum Schutze von Häs und Maske sowie den satzungsmäßigen Bestimmungen und Ziel, eine
    geleitete Fasnacht zu zeigen
    Die Masken- und Häsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
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